Deine Vorteile

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EKZ Eltop hat als Arbeitgeber viel zu bieten − 39 Standorte in mehreren Kantonen, verschiedene Berufe, attraktive Anstellungsbedingungen und eine ausgeprägte Macher-Kultur.

EKZ Eltop entdecken.

Warum sich David für EKZ Eltop entschieden hat und wie sein Alltag als Stromer aussieht, erzählt er dir gleich selber:

Warum sich David für EKZ Eltop entschieden hat und wie sein Alltag als Stromer aussieht, erzählt er dir gleich selber:

«Es gibt viel Cooles, was die Arbeit bei Eltop ausmacht.»

Ganz schöne viele Vorteile.

Arbeitszeit und Ferien

Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden. Hinzu kommt pro Woche eine Stunde, die als Vorholzeit angerechnet wird.

Ferien
Bis 20. Altersjahr        30 Arbeitstage    
Ab 21.-49. Altersjahr   25 Arbeitstage 
Ab 50.-56. Altersjahr   27 Arbeitstage
Ab 57. Altersjahr         30 Arbeitstage   

«Brücke» Auffahrt und Weihnachten/Neujahr
Der Freitag nach Auffahrt sowie die Werktage zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als vorgeholte Freitage.

Freitage
Mit der geleisteten Vorholzeit erhalten die Mitarbeitenden zusätzlich ca. 2,5 Freitage pro Kalenderjahr.

Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden. Hinzu kommt pro Woche eine Stunde, die als Vorholzeit angerechnet wird.

Ferien
Bis 20. Altersjahr        30 Arbeitstage    
Ab 21.-49. Altersjahr   25 Arbeitstage 
Ab 50.-56. Altersjahr   27 Arbeitstage
Ab 57. Altersjahr         30 Arbeitstage   

«Brücke» Auffahrt und Weihnachten/Neujahr
Der Freitag nach Auffahrt sowie die Werktage zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als vorgeholte Freitage.

Freitage
Mit der geleisteten Vorholzeit erhalten die Mitarbeitenden zusätzlich ca. 2,5 Freitage pro Kalenderjahr.

Lohn und Zulagen

Der Jahreslohn wird in 13 Raten ausbezahlt. Die Überweisung des 13. Monatslohns erfolgt jeweils im November.

Kinder- und Ausbildungszulagen
Der Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen richtet sich nach den massgebenden kantonalrechtlichen Bestimmungen. Sie betragen zurzeit im Kanton Zürich für Kinder bis 12 Jahre CHF 200.-, ab 13 Jahren CHF 250.-.

Gehaltfortzahlung bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst
Während des Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdiensts haben die Mitarbeitenden Anspruch auf das volle Gehalt, während der Rekrutenschule/Grundausbildung auf 50% des Gehalts.

Der Jahreslohn wird in 13 Raten ausbezahlt. Die Überweisung des 13. Monatslohns erfolgt jeweils im November.

Kinder- und Ausbildungszulagen
Der Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen richtet sich nach den massgebenden kantonalrechtlichen Bestimmungen. Sie betragen zurzeit im Kanton Zürich für Kinder bis 12 Jahre CHF 200.-, ab 13 Jahren CHF 250.-.

Gehaltfortzahlung bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst
Während des Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdiensts haben die Mitarbeitenden Anspruch auf das volle Gehalt, während der Rekrutenschule/Grundausbildung auf 50% des Gehalts.

Sozialleistungen

Unfallversicherung
Die Mitarbeitenden sind gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfall versichert (NBU ab einer Arbeitszeit von mind. 8 Stunden/Woche). Die Versicherungsprämien werden je hälftig durch den Mitarbeitenden und den Arbeitgeber getragen. Die Heilungskosten infolge eines Unfalls werden für die private Abteilung übernommen.

Krankentaggeld-Versicherung
Taggeld: ab dem 91. Tag 80% des AHV-Lohns, max. 730 Tage. Die Prämien werden zur Hälfte von EKZ Eltop und von den Mitarbeitenden getragen.

Gehaltsfortzahlung
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall wird das Gehalt wie folgt ausgerichtet:

1. - 3. Dienstjahr       3 Monatsgehälter 100%, danach 80% 
4. - 8. Dienstjahr       6 Monatsgehälter 100%, danach 80% 
9. Dienstjahr            12 Monatsgehälter 100%, danach 80%

Pensionskasse
Der jährliche Sparbeitrag des versicherten Einkommens beträgt ab 1. Januar 2020 (für neueintretende Mitarbeitende) nach Vollendung des 24. Lebensjahres je nach Altersgruppe:
                                   
                           Arbeitnehmer     Arbeitgeber 

25 - 29 Jahre              4.8%               7.5%
30 - 34 Jahre              5.2%               7.5%
35 - 39 Jahre              6.2%               10.0%
40 - 44 Jahre              7.3%               16.8%
45 - 49 Jahre              7.6%               16.8%
50 - 54 Jahre              8.6%               16.8%
55 - 59 Jahre              9.7%               16.8%
60 - 64 Jahre              10.8%             16.8%
65 Jahre                     10.0%             10.0%

Die Risikoprämie beträgt für die Mitarbeitenden 0.10% und für EKZ Eltop 0.15%.

 

Unfallversicherung
Die Mitarbeitenden sind gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfall versichert (NBU ab einer Arbeitszeit von mind. 8 Stunden/Woche). Die Versicherungsprämien werden je hälftig durch den Mitarbeitenden und den Arbeitgeber getragen. Die Heilungskosten infolge eines Unfalls werden für die private Abteilung übernommen.

Krankentaggeld-Versicherung
Taggeld: ab dem 91. Tag 80% des AHV-Lohns, max. 730 Tage. Die Prämien werden zur Hälfte von EKZ Eltop und von den Mitarbeitenden getragen.

Gehaltsfortzahlung
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall wird das Gehalt wie folgt ausgerichtet:

1. - 3. Dienstjahr       3 Monatsgehälter 100%, danach 80% 
4. - 8. Dienstjahr       6 Monatsgehälter 100%, danach 80% 
9. Dienstjahr            12 Monatsgehälter 100%, danach 80%

Pensionskasse
Der jährliche Sparbeitrag des versicherten Einkommens beträgt ab 1. Januar 2020 (für neueintretende Mitarbeitende) nach Vollendung des 24. Lebensjahres je nach Altersgruppe:
                                   
                           Arbeitnehmer     Arbeitgeber 

25 - 29 Jahre              4.8%               7.5%
30 - 34 Jahre              5.2%               7.5%
35 - 39 Jahre              6.2%               10.0%
40 - 44 Jahre              7.3%               16.8%
45 - 49 Jahre              7.6%               16.8%
50 - 54 Jahre              8.6%               16.8%
55 - 59 Jahre              9.7%               16.8%
60 - 64 Jahre              10.8%             16.8%
65 Jahre                     10.0%             10.0%

Die Risikoprämie beträgt für die Mitarbeitenden 0.10% und für EKZ Eltop 0.15%.

 

Treueprämien

Treue Mitarbeitende werden belohnt. Die Prämien werden nach jeweils fünf vollendeten Dienstjahren fällig und betragen:

CHF 1'000.-    nach 5 Dienstjahren
CHF 1'500.-    nach 10 Dienstjahren
CHF 2'000.-    nach 15 Dienstjahren
CHF 2'500.-    nach 20 Dienstjahren
CHF 3'000.-    nach 25, 30, 35 und 40 Dienstjahren

Treue Mitarbeitende werden belohnt. Die Prämien werden nach jeweils fünf vollendeten Dienstjahren fällig und betragen:

CHF 1'000.-    nach 5 Dienstjahren
CHF 1'500.-    nach 10 Dienstjahren
CHF 2'000.-    nach 15 Dienstjahren
CHF 2'500.-    nach 20 Dienstjahren
CHF 3'000.-    nach 25, 30, 35 und 40 Dienstjahren

Lohn-Nebenleistungen

Reka-Checks
Die Mitarbeitenden, welche zu Beginn des Geschäftsjahres (1. Oktober) angestellt sind, können Reka-Checks im Wert von CHF 1'000.- für CHF 600.- beziehen.

Halbtax-Abonnement
Alle unbefristet angestellten Mitarbeitenden mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 60% erhalten nach Erwerb den Kaufpreis des Halbtax-Abonnements zurückerstattet. Die Anspruchsberechtigung gilt nach Ablauf der Probezeit.

ZVV-/Z-BonusPass
Alle unbefristet angestellten Mitarbeitenden mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 60% sind berechtigt, ein ZVV-/Z-Jahresabonnement vergünstigt zu beziehen. Die Anspruchsberechtigung gilt nach Ablauf der Probezeit, sofern kein Geschäftsfahrzeug mit Privatgebrauch zur Verfügung gestellt wird.

Reka-Checks
Die Mitarbeitenden, welche zu Beginn des Geschäftsjahres (1. Oktober) angestellt sind, können Reka-Checks im Wert von CHF 1'000.- für CHF 600.- beziehen.

Halbtax-Abonnement
Alle unbefristet angestellten Mitarbeitenden mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 60% erhalten nach Erwerb den Kaufpreis des Halbtax-Abonnements zurückerstattet. Die Anspruchsberechtigung gilt nach Ablauf der Probezeit.

ZVV-/Z-BonusPass
Alle unbefristet angestellten Mitarbeitenden mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 60% sind berechtigt, ein ZVV-/Z-Jahresabonnement vergünstigt zu beziehen. Die Anspruchsberechtigung gilt nach Ablauf der Probezeit, sofern kein Geschäftsfahrzeug mit Privatgebrauch zur Verfügung gestellt wird.

Personalentwicklung

Weiterbildung
EKZ Eltop fördert die berufliche Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Die Kosten tragen EKZ Eltop und die Mitarbeitenden in der Regel gemeinsam.

Weiterbildung
EKZ Eltop fördert die berufliche Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Die Kosten tragen EKZ Eltop und die Mitarbeitenden in der Regel gemeinsam.

Diverses

Personalrestaurant
In Zürich und Dietikon bieten eigene Personalrestaurants verschiedene Menüs, Snacks und Getränke an.

Personalrestaurant
In Zürich und Dietikon bieten eigene Personalrestaurants verschiedene Menüs, Snacks und Getränke an.

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