Mit dem Entscheid zur Abschaffung des Eigenmietwerts ändert sich die Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum grundlegend. Während künftig kein fiktives Einkommen mehr versteuert wird, entfallen im Gegenzug steuerliche Abzüge für Unterhalt, Renovationen und energetische Massnahmen.
Solange die neue Regelung noch nicht in Kraft ist, gelten die heutigen Steuerregeln weiter. Dadurch entsteht für Eigentümerinnen und Eigentümer ein zeitlich begrenzter Handlungsspielraum.